Berthold Budde Mediendienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1

Die Agentur Berthold Budde Mediendienstleistungen (Inhaber: Berthold Budde) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls Änderungen der AGB nicht schriftlich vereinbart worden sind. Entgegenstehende Auftrags- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Berthold Budde Mediendienstleistungen selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2

Für alle Rechtsgeschäfte mit Berthold Budde Mediendienstleistungen sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner eigenen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1

Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. einem Vertrag per Brief zu den Bedingungen dieser AGB von Berthold Budde Mediendienstleistungen angenommen.

2.2

Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief.

§ 3. Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§ 4. Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Vertragsunterschrift des Auftraggebers nimmt Berthold Budde Mediendienstleistungen die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist seine Leistungen. Zur Prüfung und Abnahme der Arbeitsergebnisse wird dem Auftraggeber die im Vertrag festgelegte Frist eingeräumt.

§ 5. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

5.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheberrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

5.2

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für vom Auftraggeber gelieferte Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

5.3

Der Auftraggeber stellt Berthold Budde Mediendienstleistungen von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Berthold Budde Mediendienstleistungen stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1

Jeder der Agentur Berthold Budde Mediendienstleistungen erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

6.2

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Texte, Bilder etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Berthold Budde Mediendienstleistungen (bzw. den entsprechend im Auftrag von Berthold Budde Mediendienstleistungen tätig gewordenen Dienstleistern) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu, sofern sie nicht durch Werkvertrag abgetreten worden sind.

6.3

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Berthold Budde Mediendienstleistungen (bzw. des im Auftrag von Berthold Budde Mediendienstleistungen tätig gewordenen Grafikers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

6.4

Berthold Budde Mediendienstleistungen (bzw. der im Auftrag von Berthold Budde Mediendienstleistungen tätig gewordene Grafiker) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Berthold Budde Mediendienstleistungen.

6.5

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

6.6

Berthold Budde Mediendienstleistungen hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden.

6.7

Berthold Budde Mediendienstleistungen erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von Berthold Budde Mediendienstleistungen für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran, auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Berthold Budde Mediendienstleistungen (bzw. dessen Grafikern) erstellten Grafik, ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

§ 7. Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Berthold Budde Mediendienstleistungen.

§ 8. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

8.1

Die Vergütung aller Leistungen von Berthold Budde Mediendienstleistungen ist, wenn schriftlich nicht anders vereinbart, nach folgendem Turnus fällig: – ein Drittel bei Vertragsabschluss – ein Drittel nach Fertigstellung und Abnahme der Hälfte aller Arbeiten – ein Drittel nach Fertigstellung und Abnahme aller Arbeiten. Nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber stellt Berthold Budde Mediendienstleistungen eine entsprechende Rechnung aus, die ohne Abzug innerhalb von 21 Tagen zahlbar ist.

8.2

Die Abnahme hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme durch den Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen erklärt wird, gilt die Arbeitsleistung als abgenommen. Rechnungstellung erfolgt dann innerhalb von 10 Tagen.

8.3

Bei Zahlungsverzug kann Berthold Budde Mediendienstleistungen Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 9. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§ 10. Eigentumsvorbehalt

An Konzepten, Texten, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§ 11. Gewährleistung, Mängel

11.1

Berthold Budde Mediendienstleistungen verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

11.2

Berthold Budde Mediendienstleistungen verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Etwaige Mängel sind vom Auftraggeber schriftlich festzuhalten.

11.3

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Vergütung oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Werkvertrags verlangen.

11.4

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Berthold Budde Mediendienstleistungen geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

§ 12. Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind.

§ 13. Digitale Daten

13.1

Berthold Budde Mediendienstleistungen ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Photoshop-Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

13.2

Hat Berthold Budde Mediendienstleistungen dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Berthold Budde Mediendienstleistungen geändert werden.

§ 14. Schlussbestimmungen

14.1

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Berthold Budde Mediendienstleistungen die für ihn erstellten Arbeiten bei Bedarf als »Referenz« auf seiner Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste von Berthold Budde Mediendienstleistungen aufgenommen werden darf.

14.2

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von Berthold Budde Mediendienstleistungen gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

14.3

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Berthold Budde Mediendienstleistungen (Dortmund).

14.4

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.5

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.